Doppelte schriftformklausel arbeitsvertrag unwirksam

BAG: Unwirksamkeit einer „doppelten Schriftformklausel“ in Arbeitsverträgen. Auch eine sogenannte doppelte Schriftformklausel kann unwirksam sein. 1 › aktuelles › bag-unwirksamkeit-einer-doppelte. 2 d. § Abs. 1 Satz 1 BGB. Sie täuscht über die Rechtslage, da sie den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § b BGB unwirksam. 3 BAG: Doppelte Schriftformklauseln sind unklar und damit unwirksam, wenn sie nicht deutlich machen. 4 Mit doppelten Schriftformklauseln wollen sich Arbeitgeber vor betrieblichen Übungen oder behaupteten mündlichen Vertragsänderungen schützen. Das BAG hat erstmals eine doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag für unwirksam gehalten. 5 Mit der doppelten Schriftformklausel wird nicht nur die Vertragsänderung von der Schriftform abhängig gemacht, sondern auch die Änderung der Schriftformklausel ihrerseits. Konsequenz des Vorrangs der Individualabrede ist allerdings nicht, dass die Schriftformklausel unwirksam ist. 6 Das BAG führt aus, dass eine sogenannte doppelte Schriftformklausel grundsätzlich nicht durch eine Abrede, die nicht die Schriftform wahrt, auch nicht durch eine betriebliche Übung, abbedungen werden kann. Allerdings muss die doppelte Schriftformklausel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 7 Indem die Vertragsparteien die doppelte Schriftformklausel verwenden, verleihen sie der Wertung Ausdruck, dass sie auf die Wirksamkeit ihrer Schriftformklausel besonderen Wert legen. Ein Verstoß der Vereinbarung gegen die Schriftform bei Änderung der Schriftformklausel führt zur Unwirksamkeit einer Änderungsabrede. 8 XII ZR 69/16 entschieden, dass die doppelte Schriftformklausel bei einem Formularmietvertrag unwirksam sei, weil nach § b BGB vom schriftlichen Vertrag abweichende Individualabreden. 9 und somit auch, wenn sie auf mündlichen Erklärungen beruhen. Das gilt selbst dann, wenn durch eine AGB-Schriftformklausel bestimmt wird, dass mündliche Abreden unwirksam sind (Senatsurteil BGHZ , = NJW , f. mwN). bb) Zwischen einfacher und doppelter Schriftformklausel sind insoweit keine maßgeblichen Unterschiede erkennbar. doppelte schriftformklausel betriebliche übung 10