Arbeitnehmer mit besonderem kündigungsschutz

schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte. 1 Schwangere und Mütter. 2 Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen (oder beantragen). 3 Betriebsräte und Personalräte sowie andere Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. 4 Wer hat besonderen Kündigungsschutz als Arbeitnehmer? 2. Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz; Schwangere Arbeitnehmerinnen; Arbeitnehmerinnen nach der Entbindung / im Mutterschutz; Arbeitnehmer in Elternzeit; Arbeitnehmer in Pflegezeit; Auszubildende; Schwerbehinderte; Schwerbehindertenvertreter. 5 Besonderer Kündigungsschutz: Die wichtigsten Infos. Wenn Sie unter besonderem Kündigungsschutz stehen, kann Ihnen nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden. Wird eine Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz ausgesprochen, können Sie per Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen. 6 Besonderer Kündigungsschutz heißt, dass bestimmten Arbeitnehmergruppen nur unter besonders strengen Voraussetzungen gekündigt werden kann. Zu diesen bestimmten Arbeitnehmergruppen zählen. 7 Christoph Tillmanns. Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. 8 Der besondere Kündigungsschutz gilt für folgende Arbeitnehmer: Schwerbehinderte & Gleichgestellte; Schwangere, Mütter & Mitarbeiter in Elternzeit; Arbeitnehmervertreter & Schutzbeauftragte; Auszubildende, Wehr- & Ersatzdienstleistende; Arbeitnehmer in Pflegezeit; Unkündbare Mitarbeiter; Sonderfall: Massenentlassung; Schwerbehinderte. 9 Verschiedene Arbeitnehmer, wie z.B. Schwangere, Mitglieder des Betriebsrats, schwerbehinderte Menschen, Arbeitnehmer in der Pflegezeit, Auszubildende und einige weitere Arbeitnehmergruppen gelten als besonders schutzbedürftig und haben daher einen Sonderkündigungsschutz. Deshalb hat der Gesetzgeber für sie –neben dem allgemeinen Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG. besonderer kündigungsschutz ab 50 10 1. Schwangere, Mütter, Elternzeitler · 2. Schwerbehinderte · 3. Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst · 4. Auszubildende · 5. 11 besonderer kündigungsschutz auszubildende 12