21 tvöd text

Zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). 1. Zu der Protokollerklärung Nr. 14 im Teil B Abschnitt XXIV: 1Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) ist. 1 Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wird die komplizierte Aufschlagsregelung des BAT in § 47 Abs. 2 abgelöst. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund/VKA): § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung Text mehr zu: TVöD Allgemeiner Teil. 3 Die den § 21 TVöD betreffenden Neuerungen werden nun in diesem Rundschreiben erläutert. Die Regelung des § 21 TVöD wurde deutlich vereinfacht. 4 aktuelle Fassung - zurück zur Übersicht des TVöD >>>zurück. § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht. 5 § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung § 5 Qualifizierung. Abschnitt II Arbeitszeit § 6 Regelmäßige Arbeitszeit. 6 nach § 21 TVöD aktualisiert. Das Rundschreiben vom April – D/33#7 wird aufgehoben und durch nachfolgende aktualisierte Neufassung er-setzt. Im Rahmen der Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung des Tarifrechts (Tarif-pflege) haben sich die Tarifvertragsparteien auf den Änderungstarifvertrag Nr. 17 zum TVöD verständigt. 7 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Durchgeschriebene Fassungen - Stand: 1. August siehe Entgeltordnungen in den Durchgeschriebenen Fassungen. TVÜ-VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 20 vom April TV TB AVH vom 1. August TV Umsetzung Bemessungssatzanpassung TG Ost vom 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Typ: Download, Datum: 9 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. tvöd gesetzestext 10 § 22 tvöd 12